Ausstellungsbestimmungen auf internationale Katzenausstellungen


Der Cats Unlimited e.V. since 1994 veranstaltet TICA - Ausstellungen sowie internationale Katzenausstellungen.

Internationale Katzenausstellungen sind international ausgeschrieben und mit einer internationalen Jury besetzt. Die Zusammensetzung der Jury liegt beim Veranstalter.

Ziele der Ausstellung sind, den Katzenhaltern Gelegenheit zu geben, ihre Katzen mit anderen Tieren gleicher Varietät auf internationaler Ebene in einem größeren Rahmen zu vergleichen, Erfahrungsaustausch und Fachgespräche mit Mitgliedern anderer Vereine, Ausstellungsbesuchern und Katzenliebhabern die Katze in ihrer Vielfalt in Rasse und Farbe vorzustellen, ihnen das Wesen der Katze näher zu bringen und dadurch ein größeres Verständnis für die Katze als Haustier zu finden.Alle Mitglieder von Vereinen, die von Cats Unlimited e.V. anerkannt werden, sowie vereinslose Katzenbesitzer sind berechtigt, ihre Katzen auf Ausstellungen des Cats Unlimited e.V. auszustellen. Die Ausstellungsleitung ist jedoch berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Annahme von Meldungen zu verweigern.

Mit der Anmeldung seiner Katze erklärt sich der Aussteller mit den Ausstellungsbestimmungen einverstanden. Für jede angemeldete Katze bzw. Wurf wird eine Ausstellungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt der Veranstalter. Sie wird auf dem Anmeldeformular bekannt gegeben. Jeder Aussteller erhält eine Meldebestätigung. Die Meldegebühr ist spätestens nach Erhalt der Meldebestätigung fällig.

Meldungen von Ausstellern ohne rechtzeitige Zahlung des Meldegeldes haben keinen Anspruch auf eine Annahme der Meldung.

Um- bzw. Nachmeldungen müssen der Meldestelle spätestens zum Meldeschluss (drei Wochen vor der Ausstellung), Klassenänderungen spätestens montags vor der Ausstellung vorliegen. Danach kosten Ummeldungen 10.- € und Klassenänderungen 5.- € Bearbeitungsgebühr.

Aussteller, die nicht zur Ausstellung kommen können, sind verpflichtet, dies rechtzeitig beim Meldebüro zu entschuldigen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Ausschluss von künftigen Ausstellungen führen. In jedem Fall sind die Ausstellungsgebühren zu entrichten, diese werden bei Abmeldung bis acht Tage (Samstag) vor Meldeschluss an den Aussteller zurückerstattet, anfallende Gebühren werden abgezogen. Bei späteren Abmeldungen erfolgt keine Rückerstattung des Meldegeldes.


Jede Katze muss gegen Katzenseuche (Panleukopenie) und Katzenschnupfen geimpft sein. Die Impfung darf je nach Impfstoff nicht älter als ein bzw. zwei Jahre sein. Ausgestellte Würfe bedürfen der Erstimpfung. Weitere Impfungen (Tollwut) müssen den örtlichen veterinärärztlichen Bestimmungen entsprechen. Detaillierte Veterinärbestimmungen sind Bestandteil der Meldebestätigung. Über die Impfungen ist ein Nachweis in Form eines Impfpasses zu erbringen.

Jede auszustellende Katze unterliegt beim Einlass einer Kontrolle. Zur Ausstellung sind nur gesunde, nichttragende und von Parasiten freie (Milben, Flöhe, Pilz usw.) Katzen zugelassen. Erkranken Katzen während der Ausstellung, müssen sie unverzüglich aus der Halle entfernt werden. Nichtkontrollierte Katzen dürfen nicht in die Ausstellungshalle gebracht werden. Bei Zuwiderhandlungen erfolgt der Ausschluss des Ausstellers von der Ausstellung.

Für jede angemeldete Katze steht ein Ausstellungskäfig zur Verfügung, es sei denn, der Veranstalter vergibt in Absprache mit dem Aussteller einen Käfig für mehrere Tiere. Die zugewiesenen Käfige dürfen nur mit Genehmigung der Ausstellungsleitung gewechselt werden. Jeder Ausstellungskäfig muss vom Aussteller mit einer weichen Unterlage ausgelegt werden und ist an drei Seiten mit einem Vorhang zu versehen, um unnötigen Stress der Katzen zu vermeiden. Zur weiteren Ausstattung des Käfigs durch den Aussteller gehört eine Katzentoilette, ein Fress- und ein Trinknapf.

Die Käfige sind sorgsam zu behandeln. Auflehnen ist verboten. Ebenso ist keine größere kommerzielle Reklame auf den Käfigen gestattet.

Der Aussteller verpflichtet sich, seine Katzen während der gesamten Ausstellungsdauer in den Käfigen zu lassen. Nachts sind die Tiere aus der Ausstellung zu entfernen. Weiterhin verpflichtet sich der Aussteller, während der Ausstellung seine Katzen ausreichend zu versorgen und Katzen und Käfig sauber zu halten.

Grundsätzlich hat der Aussteller oder eine von ihm beauftragte Person während der Zeit des Richtens am Käfig zu verweilen, um jederzeit für die Ausstellungsleitung ansprechbar zu sein und pünktlich beim Richten zu erscheinen.

Die Aufsicht im Richterraum hat der Chefsteward; er ist gegenüber den Stewards weisungsberechtigt; gleichzeitig ist er das Bindeglied zwischen Richter und Ausstellungsleitung.

Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch von dem Cats Unlimited e.V. anerkannte Richter. Die Bewertung erfolgt nach dem Standard des Veranstalters. Bei Disqualifikation muss ein zweiter Richter gegenzeichnen. Das Richterurteil ist unanfechtbar.

Richter, sowie in deren Haushalt lebende Personen, dürfen ihre Katzen auf Ausstellungen, auf denen sie richten, nur außer Konkurrenz ausstellen.

Der Aussteller erhält für jede Katze nach Beendigung des Richtens eine Bewertungsurkunde mit Richterbericht. Während der Dauer der Ausstellung gilt in der Ausstellungshalle und im Richterraum ein generelles Rauchverbot.

Auf internationalen Ausstellungen des Cats Unlimited e.V. können Katzen in Ausstellungsklassen, getrennt nach Langhaar, Halblanghaar und Kurzhaar, sowie Hauskatzen gemeldet werden und dort Siegeranwartschaften und Titel erringen.


  •     Kittenklasse drei bis sechs Monate
  •     Jugendklasse sechs bis neun Monate
  •     Offene Klasse
  •     Championklasse
  •     Internationale Championklasse
  •     Große Internationale Championklasse
  •     Europa Championklasse
  •     Großer Europa Championklasse
  •     World Champion
  •     Wurfklasse
  •     Ehrenklasse
  •     Hauskatzenklasse