Zuchtrichtlinien

Die Zuchtrichtlinien reflektieren die fundamentalen Werte und Einstellungen des Vereins und entsprechen den aktuellen Empfehlungen des deutschen Tierschutzbundes.

  1. Die Zucht sollte ein Hobby sein, der Verbesserung des Rassestandards dienen und nicht den Zweck der Geldgewinnung verfolgen. Massenzucht mit kommerziellem Ziel ist absolut verboten. Es ist verboten, Tiere an Tierhändler, Zoofachhandlungen oder zu Forschungszwecken (Tierversuche)zu verkaufen.
  2. Experimental- sowie Inzestzucht zu jedwedem Zweck bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vereins. Die Kreuzung verschiedener Rassen ist untersagt, mit Ausnahme von anerkannten Rasse-Entwicklungsprogrammen. In diesem Fall muss der Zuchtwart (Vorstand) informiert und um Zustimmung gebeten werden.
  3. Die Zucht mit Geschwistern bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Die Zucht mit Halbgeschwistern oder Rückzüchtung auf ein Eltern- bzw. Großelternteil ist einmal in drei Generationen gestattet. Dabei muss darauf geachtet werden, dass vier Generationen mindestens zwölf verschiedene Tiere aufweisen.
  4. Die Verpaarung von weiß x weiß ist generell verboten! Die Zucht von weißen Katzen ist unabhängig von der Augenfarbe nur dann zugelassen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die weißen und / oder vorwiegend weißen Elternteile zu 100 % hörend sind. Dies ist durch einen Audiometrietest, der nur in Narkose von einem anerkannten und befugten Tierarzt durchgeführt werden darf, nachzuweisen. Ausgenommen sind Türkisch VAN Katzen, die zwar auch überwiegend weiß sind, aber nicht unter die Restriktion des Gen W fallen.
  5. Die Käfighaltung ist untersagt.
  6. Das Entfernen der Krallen, Coupieren von Schwanz oder Ohren etc. ist in Europa ausdrücklich verboten. Bei Verstoß droht sofortiger Ausschluss aus dem Verein und eventuelle gerichtliche Verfahren gemäß dem deutschen Tierschutzgesetz.
  7. Eine Kätzin darf frühestens im Alter von zehn Monaten gedeckt werden. Im Falle einer früheren Deckung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. In einzelnen Fällen können eine wiederholte Rolligkeit der Kätzin ein früheres Decken rechtfertigen. Der Verein empfiehlt, eine Kätzin frühestens bei der zweiten Rolligkeit decken zu lassen.
  8. Alle Katzen, die zur Zucht verwendet werden, müssen gesund und frei von Gendefekten und anderen erblichen Mängeln sein. Sie müssen frei von Parasiten sein und mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft werden. Tests, gegebenenfalls Impfung, gegen Leukose und Tollwut, sollten obligatorisch sein und werden vom Verein dringend empfohlen.
  9. Eine Kätzin darf innerhalb von zwölf Monaten nicht mehr als zwei Würfe haben. Der Verein erlaubt nicht mehr als drei Würfe innerhalb von zwei Jahren. Für weitere Würfe stellt der Verein keine Stammbäume aus. Für eine Kätzin, die vor dem zehnten Lebensmonat gedeckt wurde, empfiehlt der Verein eine Pause von zwölf Monaten.
  10. Der Verein stellt für Rassen, die in Amerika und in Europa nicht anerkannt werden, keine Stammbäume aus.
  11. Der Verein behält sich vor, eine Wurfbesichtigung vorzunehmen, falls es vom Vorstand für nötig befunden wird.
  12. Jungtiere eines Wurfes, müssen innerhalb von 14 Tagen dem Verein gemeldet werden. Die Beantragung der Stammbaumpapiere sollte innerhalb von acht Wochen erfolgen.
  13. Jungtiere dürfen frühestens mit der vollendeten zwölften Lebenswoche abgegeben werden.
  14. Jungtiere müssen bei der Abgabe gesund, frei von Parasiten und dem Alter entsprechend geimpft sein. Der Verein empfiehlt ein Gesundheitszeugnis eines Tierarztes.
  15. Jedes dem Verein gemeldete Kätzchen wird im Zuchtbuch registriert. Elterntiere erhalten im Stammbaum den Titel, den sie zur Zeit der Geburt der Jungtiere erreicht haben.
  16. Das Festsetzen und Bezahlen von Deckgebühren ist den Katzenbesitzern überlassen. Ein schriftlicher Vertrag zwischen den Parteien wird vom Verein empfohlen.
  17. Um eine weitere Deckung (Nachdeckung) zu verhindern, ist es notwendig, die jeweilige Kätzin nach erfolgtem Deckakt, von allen anderen Katern fernzuhalten.
  18. Sollte in einem Wurf ein vererbbares Gesundheitsproblem auftreten, so hat der Verein das Recht, eine tierärztliche Untersuchung zu verlangen und gegebenenfalls eine weitere Untersuchung von einem vom Verein zugelassenen Tierarzt oder Amtstierarzt auf Kosten des Vereins zu veranlassen.
  19. Alle Anträge auf Stammbäume werden vom Verein genau geprüft.

Die Zuchtrichtlinien als PDF

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